magazin info3/archiv/Dezember 1998

Rassismusgutachten –

Selbsterkenntnis gegen Diskriminierung

Von Wolfgang Ullmann

Rassismus bei Rudolf Steiner! Dieser Ruf, vorgetragen mit dem Pathos eines Vernichtungsurteils, taucht regelmäßig auf, wenn es gilt, die Anthroposophie Rudolf Steiners nicht zu diskutieren oder zu kritisieren, sondern sie zu diskreditieren und zu diffamieren, mit dem offenkundigen Zweck, eine öffentliche Auseinandersetzung mit ihr gerade zu unterbinden. Genau diesem Verfahren folgte auch das sogenannte Schwarzbuch Anthroposophie der Gebrüder Grandt, das, wenigstens in deutschen Medien und Magazinen, vorübergehend eine gewisse Beachtung zu finden vermochte.
Es muß als ein Verdienst der niederländischen Kommission angesehen werden, daß ihr Gutachten das Inszenieren solcher Kampagnen - SED-Zeiten nannte man das »Entlarvungen«! - mindestens erschweren wird. Der Zwischenbericht präsentiert das inkriminierte Material so vollständig wie möglich, und da er mittlerweile auch in deutscher Übersetzung vorliegt, kann er von allen Interessierten jederzeit eingesehen werden. Spielt doch der Vorwurf angeblicher Geheimhaltungsstrategien von seiten der Anthroposophie in diesem Zusammenhang immer wieder eine erhebliche Rolle!
Den Anlaß zu einer so aufwendigen Untersuchung bildeten Kritiken am Geografieunterricht niederländischer Waldorfschulen, in denen das Thema Rassen- und Völkerkunde im Sinne der Anthroposophie Steiners Teil des Curriculums war. Der Bericht bringt dieses Vorgehen, das im offenkundigen Widerspruch zum Prinzip der Waldorfpädagogik steht, Anthroposophie als solche nicht im Unterricht zu thematisieren, um der Gefahr unverantwortbarer Indoktrination zu begegnen, in Zusammenhang mit dem Einfluß des niederländischen Waldorfpädagogen Stibbe und seiner bis in die 30er Jahre zurückreichenden Publikationen.
Der Kommissionsbericht als solcher setzt sich zum Ziel, drei Fragen zu beantworten:
Enthält die Anthroposophie eine Rassenlehre? Kommen im Werk von Rudolf Steiner Äußerungen vor, die als diskriminierend verstanden werden können? Sind in den Werken niederländischer Autoren über die Waldorfpädagogik Elemente einer Rassendiskriminierung vorhanden?

Frage 1 wird verneinend beantwortet, die beiden anderen mit einem differenzierenden und ausführlich kommentierten »Ja«.

Fragen an die Art und Weise

Ich glaube nicht, daß dieses Ergebnis auf ernsthafte Weise in Zweifel gezogen werden kann. Wer das Werk Steiners nicht nur vom Hörensagen und aus den polemischen Relationen seiner notorischen Gegner kennt, konnte kein anderes erwarten. Im Kern der Lehren Steiners und seiner Geisteswissenschaft steht Praxis und Lehre von der Selbsterkenntnis. Das gilt für die Philosophie der Freiheit genauso wie für die Theosophie. Mit dieser von Steiner gelehrten und praktizierten Selbsterkenntnis ist jede Form von diskriminierendem oder gar eliminierendem Rassismus unvereinbar. Das konnte die niederländische Kommission nur bestätigen.
Andererseits gestehe ich ganz offen: Über die Art, wie sie das tut, bin ich nicht sehr glücklich. Denn was soll es helfen, mit einer fast suggestiv wirkenden Überschrift gleich im Einleitungskapitel zu konstatieren, »in der Rudolf-Steiner-Gesamtausgabe kommt keine Rassenlehre vor«, wenn schon wenige Absätze weiter unten im Kommissionsbericht der für Steiner zentrale Begriff der »Wurzelrasse« auftaucht und alle Welt aus den polemisch herumgereichten Standardzitaten weiß, wie häufig Steiner sich zu Rassenfragen geäußert hat. Wenn die Gutachter sagen wollen, daß keine im oben erklärten Sinne diskriminierende oder gar eliminatorische Rassenlehre vorkomme, hätte die Überschrift differenzierter ausfallen müssen.
Mit diesem Bedenken hängt ein weiteres zusammen, das sich auf die Zusammensetzung der Kommission und die aus ihr resultierende Arbeitsweise bezieht. Im Einleitungsteil äußert sich die Kommission über ihre Unabhängigkeit. Die entscheidende Aussage dabei ist die Erklärung, alle Kommissionsmitglieder seien auch Mitglieder der Anthroposophischen Gesellschaft. Die beigefügten Versicherungen über personelle und »innerlich-geistige« Unabhängigkeit und das Nichtbestehen irgendeiner Weisungsbefugnis gegenüber der Kommission mögen gewiß korrekt sein. Aber sie setzen nicht das Faktum außer Kraft, daß es Anthroposophen sind und nicht externe Gutachter, die auf die gestellten Prüfungsfragen antworten. Daß das ganze Gutachten auf diese Weise eine apologetische Ausrichtung bekommen muß, ist gewiß nichts Verwerfliches. Ich meine aber, die Kommission hätte diese Tatsache kritischer reflektieren sollen.
Das hätte zweifellos ihrer Arbeit zu einem anderen und freieren Stil verholfen, als dem, der jetzt den Hauptteil des Gutachtens ausmacht, nämlich die fortlaufende Kommentierung von Steiners Äußerungen zur Rassenthematik, die in dem angekündigten Endbericht sogar noch weitergeführt werden soll. Ich finde, das Ganze liest sich wie ein Rechhtsgutachten der Verteidigung in einem Beleidigungsprozeß. Das Gutachten weist mehr als einmal darauf hin, daß ein solcher angesichts der deutschen und auch der niederländischen Rechtslage von vor 1925 nie hätte geführt werden können. Aber besteht denn Anlaß, jetzt, angesichts der Situation nach der NS-Katastrophe, dieses Verfahren sozusagen fiktiv nachzuholen? Angesichts der Tatsache, daß ein Antidemokrat und offener Gewaltverherrlicher wie Ernst Jünger in unserer Gesellschaft höchstes schriftstellerisches Ansehen genießen kann, halte ich diese Frage für rhetorisch in mehr als einer Hinsicht!
Andererseits: Was hindert uns heute, die beinahe stammtischmäßige Ungeniertheit, in der Steiner seinen Gefühlen gegenüber Schwarzafrikanern freien Lauf läßt, als für uns völlig inakzeptabel einzustufen, auch, wenn wir wissen, daß er hier in kritikloser Naivität die Sprache einer ganz und gar kolonialistischen Europäergesellschaft spricht, in der es auch Christen für völlig unanstößig hielten, in ihren Versammlungen Opferbüchsen aufzustellen, in denen die Figur eines knienden Schwarzen kopfnickend für die eingeworfenen Opfergaben dankte.

Begriff einer einheitlichen Geschichte

Ich erwähne das alles nicht etwa, weil ich der Kommission in ihre künftige Arbeit hineinreden wollte, wozu mir jede Autorität fehlt. Aber als Nichtanthroposoph möchte ich das Interesse einer Öffentlichkeit signalisieren, die mit Steiners Begriffen der »Wurzelrassen« oder seiner Darlegungen zur »Mission einzelner Volksseelen« gegebenen Antworten auf die heute ständig - und nicht nur im vereinigten Deutschland! - aufgeworfenen Fragen nach nationaler Identität unapologetisch, das heißt vorurteilslos und unbefangen zu diskutieren. Ist es doch allzu offenkundig, daß eine unter den Zwängen des positivistischen Materialismus gefangene Geschichtswissenschaft und Soziologie nicht einmal den Sinn und den Inhalt solcher Fragen zu verstehen in der Lage ist.
Wie auch immer man zu Steiners rassen- und völkergeschichtlichen Aufstellungen stehen mag, ein Verdienst muß ihm von jedem unbefangenen Diskussionsteilnehmer zuerkannt werden: In einer Epoche, da seit Spengler und Toynbee der Begriff einer einheitlichen Geschichte der Menschheit, wie er für Herder, Kant, Hamann, Hegel und Schelling noch selbstverständlich war, von der herrschenden wissenschaftlichen Lehre offiziell aufgegeben worden ist, hat Steiners Anthroposophie unmißverständlich an ihm festgehalten. Das sollte gerade jetzt, da eine Jahrtausendwende zur Reflexion der Grundlagen unseres Geschichtsverständnisses ruft, ein Anlaß sein, alles zu versuchen, Steiners wichtige Initiativen aus den Niederungen politischer Anschwärzungskampagnen ebenso herauszuführen wie aus den Verengungen der Verbands- und Vereinsapologetik. Der Religionswissenschaftler Dr. Wolfang Ullmann machte sich im Rahmen der Demokratiebewegung in der DDR als Bürgerrechtler einen Namen. Nach der Vereinigung war er Bundestagsabgeordneter für Bündnis 90/Die Grünen. Er ist heute als Abgeordneter des Europaparlamentes in Brüssel tätig.