![]() |
|
![]() |
|
![]() |
|
![]() |
|
![]() |
|
|
© Info3-Verlag |
|
| blogs & news & more/news/01.01.2001 |
|
Medizin/Gesundheit/Gesellschaft Klägerin fordert: Organentnahme künftig nur unter Narkose Von Jens Heisterkamp 1.1.2001
In der Info3 vorliegenden Begründung bezieht sich die Klägerin unter anderem auf die »Deutsche Stiftung Organtransplantation«. Diese hatte ihr in einem Schreiben bestätigt, es sei nicht zu belegen, dass für hirntot erklärte Personen tatsächlich über keinerlei Wahrnehmungsvermögen, insbesondere Schmerzempfindlichkeit, verfügen. Auch von Ärzten, Angehörigen und Pflegepersonal wird immer wieder von Reaktionen angeblich hirntoter Patienten berichtet. Deshalb wendet sich die Klägerin gleichzeitig gegen die zur Ermittlung des Hirntodes offenbar üblichen Diagnoseformen wie »Provokationen der Augenhornhaut mit einem Gegenstand, Stechen in die Nasenwand, Setzung heftiger Schmerzen, festes Drücken der Augäpfel oder Gießen von Eiswasser in die Gehörgänge«. Es bestehe die Gefahr, dass die so behandelten komatösen Patienten »in den Tod getrieben werden«. »Es ist unvorstellbar, dass Wehrlosen, sich im Sterbeprozess befindenden Menschen erheblicher Schmerz zugefügt wird, obwohl sich dies mit verhältnismäßig geringem Aufwand vermeiden lässt«, heißt es in der Begründung der Klägerin. Als Sachverständige in dem anstehenden Verfahren haben sich unter anderem der Neurologe Dr. Andreas Zieger und der anthroposophische Intensivmediziner Dr. Paolo Bavastro zu Aussagen bereit erklärt. |
||||
|
INFO3 2006 |
||||