Medizinethische Fragen aus anthroposophischer Sicht
Organtransplantation – wissen wir, was wir tun?
Von Frank Meyer
Gegenwärtig wird mit Blick auf das geplante Transplantationsgesetz für Deutschland über »Hirntod« und Organverpflanzung diskutiert. Auch im anthroposophischen Gespräch gibt es verschiedene, zum Teil kontroverse Stimmen und Initiativen. Wer die zweckgerichtete »Hirntod«-Definition in Ihrer Unwissenschaftlichkeit ablehnt, will zumeist nicht zulassen, daß Menschen in diesem Stadium des Sterbevorganges ohne ihre vorherige Einwilligung Organe entnommen werden dürfen - hierüber besteht ein breiter Konsens. Umstritten auch unter Kritikern der Gleichsetzung des »Hirntodes« mit dem Tod des Menschen ist, wie die Organentnahme und -verpflanzung mit Einverständnis des Patienten zu beurteilen ist. Dürfen wir Patienten mit irreversiblem Ausfall der Hirnfunktionen, nachdem wir zu der Überzeugung gelangt sind, daß auch sie noch am Leben sind, dennoch den aktiv und vorsätzlich lebensbeendenden Eingriff der Organentnahme zumuten, sofern ihr Einverständnis vorliegt? Dürfen wir es erlauben, müssen wir es dulden? - So lauten die Fragen in ethischer und rechtlicher Hinsicht.
Die Kritik an der Für-Hirntot-Erklärung von Sterbenden ist nicht neu. An welche Grenzen das Denken bei der Definierung des Todes zunächst stößt, hat der Philosoph Hans Jonas, der der Vorverlegung des Todeszeitpunktes im Dienste der Transplantationsmedizin von Anfang an kritisch entgegengetreten ist, in seinen Arbeiten zur medizinischen Ethik aufgezeigt: Solange wir die genaue Grenzlinie zwischen Leben und Tod nicht kennen, sind wir gehalten, in dieser »Zone wesentlicher Ungewißheit mehr zu einer maximalen als zu einer minimalen Bestimmung des Todes hinzuneigen.« Das heißt: »Hirntod plus Herztod plus jeder sonstigen Indikation, die von Belang sein mag«.
»Der Patient«, so Jonas, »muß unbedingt sicher sein, daß sein Arzt nicht sein Henker wird, und keine Definition ihn ermächtigt, es je zu werden.« Der Organspendeausweis - eine »Lizenz zum Töten«?
Wer versucht, sich dieser »Zone wesentlicher Ungewißheit« im Hinblick auf die Organentnahme mit anthroposophischen Begriffen anzunähern, steht vor einer gewaltigen Aufgabe. So vielfältig und umfangreich die Darstellungen Rudolf Steiner über den Sterbevorgang und die nachtodliche Entwicklung sind, so schwierig ist es schon aus methodischen Gründen, spezielle Forschungsergebnisse auf aktuelle Fragestellungen zu übertragen. Es mag verlockend sein, Ausführungen Steiners über die Sektion Verstorbener oder über Gliedmaßenamputation auf die Problematik der Organverpflanzung anzuwenden, es ist jedoch wenig hilfreich. Denn wirkliche Verantwortung setzt eine Erkenntnissicherheit voraus, die über bloßes Dafürhalten hinausgeht. Im Hinblick auf den Menschen, dem die Organe entnommen werden, den sog. »Spender«, müssen wir Antworten auf Fragen wie die folgenden suchen: Was bedeutet es für ihn, wenn in der Vorbereitungsphase zur Organentnahme intensivste medizinische Bemühungen angestellt werden, um optimale Voraussetzungen für die Transplantation zu schaffen? Einerseits wird der Sterbevorgang verlängert, andererseits wird er mechanisiert. Wird das Sterben damit auch erschwert oder behindert? Was bewirkt es bei dem Sterbenden, wenn der Tod abrupt durch das Einleiten der Kühlflüssigkeit im Austausch gegen das körperwarme Blut eintritt, unmittelbar bevor oder während die Organe entnommen und Beatmung und Kreislauf aufrechterhalten werden? Können wir überhaupt vom Tod des ganzen Menschen reden, solange einzelne Teile des Ganzen noch am Eigenleben gehalten werden? Was bedeutet es, in Teilen statt im Ganzen zu sterben? - Ein Mensch, der nicht voll inkarniert ist, tritt in der physischen Welt als ein in mancher Hinsicht Behinderter auf. Welche Folgen hat es für den geistigen Menschen nach dem Tode, wenn seine Exkarnation nur unvollständig oder zeitlich verzögert erfolgt? Welche Auswirkungen hat es auf das nachtodliche Leben des Explantierten, wenn seine Organe vital konserviert auf einen anderen Menschen übertragen werden und dort in Wechselwirkung mit einem fremden Organismus treten?
Diese Fragen zielen allesamt auf mögliche Folgen für die höheren Wesensglieder und das nachtodliche Leben des Menschen ab und sind auf einen Horizont ausgerichtet, der weit über den der rein naturwissenschaftlichen Medizin hinausgeht. Sie stellen zugleich eine Herausforderung für die Anthroposophie dar. Solange es darüber, was wir dem Organspender antun, keine Antworten gibt, die mit der Exaktheit einer wissenschaftlichen Aussage auftreten, sind wir gehalten, für die praktische Medizin Lösungen zu suchen, die einen Schaden für den Patienten soweit als möglich ausschließen. Dabei ist es gleichgültig, ob es sich um eine echte, erschlichene oder erzwungene Spende handelt. Auch wenn sich ein Mensch aus einer Opferhaltung heraus freiwillig für die Organentnahme zur Verfügung gestellt hat, entbindet uns das nicht von der ärztlichen Verpflichtung, in erster Linie nicht zu schaden. Wenn wir das Sterben im anthroposophischen Sinne als geistigen Geburtsvorgang und die Gedanken von Reinkarnation und Karma als berechtigt ansehen, dann sind die folgenden Bedenken angebracht: Eingriffe in Vorgänge des Werdens, die wir nicht voll durchschauen, sind unethisch. Wenn wir Sterben und nachtodliches Leben als komplexen Entwicklungsvorgang betrachten, dann ist das Risiko, daß wir Schaden anrichten zu hoch, als daß wir uns Eingriffe erlauben könnten, die nicht mehr unmittelbar durch den ärztlichen Auftrag diesem konkreten Menschen gegenüber (ihm zu helfen, ihn zu begleiten, sein Leiden zu lindern) gedeckt sind. Das transplantierte Organ steht in Wechselwirkung mit dem Organismus des Empfängers. Die Wirkungen auf den Empfänger können wir, zumindest, was die physische Seite anbetrifft, studieren und auch in gewissem Maße beeinflussen. Die Rückwirkungen auf den Explantierten, der bereits den Weg in die geistige Welt angetreten hat, kennen wir weder, noch können wir sie beeinflussen. Vorausgesetzt, wir schenken dem Empfänger durch die Übertragung tatsächlich Lebenszeit und Lebensqualität (auch das Gegenteil kann der Fall sein), so wissen wir nicht, welche karmischen Konsequenzen das für das Verhältnis von Spender und Empfänger in einer späteren Inkarnation haben wird.
Daß wir auch in anderen Entscheidungssituationen an diese und ähnliche Fragen stoßen, ist charakteristisch für die heutige Medizin in ihrer Schwellensituation. Unser Bemühen muß es aber sein, mit den Worten von Jonas, stets »mehr zu einer maximalen als zu einer minimalen« Sicherheit zu tendieren. Diese Zonen der Sicherheit verschieben sich mit dem Horizont des Fragens. Mit dem Wissen wachsen bekanntlich auch die Zweifel, und die Sicherheiten von heute erweisen sich oft schon morgen als trügerisch. Auch das ist Bewußtseinsfortschritt. »Erweiterung« der Medizin kann daher auch bedeuten, dem allgegenwärtigen Machbarkeitsdenken und therapeutischen Aktionismus zu widerstehen und bestimmte Dinge nicht zu tun oder nicht mit zu verantworten.
Es macht darüberhinaus einen wesentlichen Unterschied, ob wir einen Schritt in die Ungewißheit wagen, um einem uns anvertrauten Patienten in der Not praktische Hilfe zu leisten, oder ob wir uns in einer Situation, die verlangt, die ärztliche Zuwendung von dem konkreten Menschen abzuziehen und ihn als Ersatzteilspender zu verwenden, über ethischen, anthropologische und anthroposophische Bedenken hinwegsetzen. Mit anderen Worten: Es kommt darauf an, ob wir uns einem Patienten dienend oder begehrlich nähern. Motive des Wollens können mitunter bedeutsamer sein als der Stand des Wissens.
Es ist heute schon üblich, im Hinblick auf die Teilbarkeit, Erweiterbarkeit, Austauschbarkeit und die damit einhergehende Vermarktung des menschlichen Körpers vom »posthumanen Zeitalter« zu sprechen. Materialistisches Denken und materialistische Medizin haben diesen Zustand herbeigeführt. So leidenschaftlich man einerseits den Materialismus in seiner Oberflächlichkeit ablehnen mag, so sehr kommt es jetzt andererseits darauf an, das Individuum als neue Richtgröße zu entdecken. Diesem unteilbaren Wesen in seiner Not zu helfen, sehe ich als meine Aufgabe als Arzt an. Solange wir uns, nach besten Wissen und Gewissen, am individuellen Patienten orientieren, dürfen wir hoffen, in Einklang mit dem zu handeln, was das Schicksal dieses Menschen, was er selbst will. Das sollte menschengemäße, humane Medizin allen posthumanen Ideologien und Verführungen zum Trotz zu leisten versuchen. Individuelle Zuwendung - auch im Angesicht des Sterbens - ist eben unteilbar. Die Abwendung von Individuum dagegen ist der Sündenfall der modernen Medizin. Sie beginnt spätestens dann, wenn wir in dem Sterbenden einen »Spender« sehen. Dr. med. Frank Meyer,
Allgemeinarzt, Naturheilverfahren,
Postfach 910544,
D-90263 Nürnberg/Germany Erstveröffentlichung in: Der Merkurstab, Heft 2, März/April 1996.
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