Beiträge in dieser Rubrik:

Nachhaltiges Wesen in kapitalistischem Kleid?

Die Weleda ist ein in vieler Hinsicht besonderes Unternehmen. Die konventio…

Ein Hauch von Geschichte

Ethisch und sozial ausgerichtete Banken gewinnen gerade im Zeichen der Fina…

Die sieben Akupunkturpunkte des sozialen Organismus

Der international tätige Aktionsforscher und Autor Otto Scharmer ist überze…

Zur Person: Otto Scharmer

Claus Otto Scharmer promovierte im Bereich Wirtschaftswissenschaften an der…

Presencing - Zukunft verwirklichen

Zu den für die Transformation hilfreichen Technologien zählt Otto Scharmer …

Die Welt ein Stückchen besser machen

Wie das Thema Entwicklungshilfe in der jungen Bevölkerung verbreitet wird.

Nachhaltiges Wesen in kapitalistischem Kleid?

Die Weleda ist ein in vieler Hinsicht besonderes Unternehmen. Die konventionelle Rechtsstruktur als Aktiengesellschaft will dazu nicht recht passen – und sorgt immer wieder für Probleme. Ein Kommentar.

Von Ramon Brüll

Weleda ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in der Schweiz und nach Schweizer Recht. Sie betreibt unter anderem die deutsche Niederlassung in Schwäbisch Gmünd und unterhält weltweit Tochtergesellschaften in vielen Ländern. Die beiden Hauptaktionäre der Weleda AG sind – historisch bedingt – die Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft in Dornach und die Ita Wegman Klinik in Arlesheim. Daneben gibt es Streubesitz in den Händen von Privatpersonen, meist Anthroposophen, die mit ihrer Kapitalanlage eher die Arbeit der Weleda ermöglichen als die eigene Renditeziele verfolgen wollten. Die Eigentumsform unter Einbeziehung der Anthroposophischen Gesellschaft sollte schon bei der Gründung 1922 die Beziehung des Unternehmens zu seinen geistigen Ursprüngen und Zielen zum Ausdruck bringen: Die Herstellung medizinischer und kosmetischer Präparate aus anthroposophischer Erkenntnis, getragen von vermögenden Einzelpersönlichkeiten und Einrichtungen der anthroposophischen Bewegung. Klingt nicht schlecht! Die Frage ist bloß: Warum muss sich das ausgerechnet in Form einer Aktiengesellschaft abspielen?

Die Aktiengesellschaft ist die kapitalistische Rechtsform per se; die Aktie, auch wenn man sie nicht, wie es der Schweizer Schriftsteller und Anthroposoph Karl Ballmer 1956 tat, als „Symbol der Schande“ bezeichnen möchte, ist das Symbol der Käuflichkeit von Unternehmenskapital. Und genau diese Käuflichkeit ist es, gegen die Rudolf Steiner, radikaler noch und präziser als Karl Marx, in seiner sozialreformerischen Zeit ab etwa 1918 so schonungslos gewettert hat.

Sachfremde Rechtsform

Aktiengesellschaft also. Wie wenig das kapitalistische Kleid zu dem in Kern und Ursprung anti-kapitalistischen Unternehmenswesen der Weleda passt, ist erst in den letzten Jahren offensichtlich geworden. Dabei bleiben mindestens zwei Fragen offen. Erstens: Warum hat nicht schon Rudolf Steiner bei der Gründung 1922 nach einer für das Unternehmen adäquaten Rechtsform gesucht? War er schlecht beraten? Hat er die Wirkung passender oder unpassender Rechtsformen unterschätzt? Oder entzog sich die „Juristerei“ schlicht seiner Denkart? Und zweitens: Warum haben in den inzwischen 90 Jahren des Bestehens der Weleda weder deren Geschäftsleitung oder Verwaltungsrat noch deren Eigentümer einen Versuch unternommen, das soziale Anliegen des Unternehmens bis in die Rechtsform hinein zum Ausdruck zu bringen? Nachhaltiges Wirtschaften verlangt auch nachhaltige Rechts- und Eigentumsformen, die bloße Absicht, das Eigentum in anthroposophischer Hand zu behalten, reicht auf Dauer nicht aus. Andere Unternehmen, wie etwa die Wala oder Triodos (mit einer Stiftungslösung), die GLS Gemeinschaftsbank (als Genossenschaft) oder Sonett (mit einem gegliederten Eigentumsmodell) wirken diesbezüglich weit glaubwürdiger*). Ein blinder Fleck? Zumindest eine Unterlassungssünde!

Wie sachfremd die Rechtsform für das Bestreben der Weleda ist, fiel 2007 schon einmal auf, als die beiden Hauptaktionäre quasi über Nacht beschlossen, erhebliche Teile des Aktienkapitals auf dem freien Markt zu verkaufen und damit der Spekulation preiszugeben. Es war die wirtschaftliche Notlage der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft (nicht die der Weleda!), die zu diesem Schritt Anlass gab (Info3 berichtete, siehe zuletzt Ausgabe 3/2010 und 7/2010). Nun kommt 2011 in einem weiteren mit der AAG verbundenen Verfahren ein ideologisches Motiv hinzu und führt die Rechtsform vollends ins Absurde. Auf der diesjährigen Generalversammlung der AAG, Ende April in Dornach, setzte sich eine Gruppe von Mitgliedern, darunter einige anthroposophische Ärzte, mit dem Anliegen mehrheitlich durch, mittels einer außerordentlichen Mitgliederversammlung der AAG zu versuchen, Beschlüsse zum laufenden Geschäftsbetrieb der Weleda zu erzwingen. Hintergrund ist die Unzufriedenheit mit der Entscheidung der Weleda, für die Medizinsparte künftig wirtschaftliche Eigenständigkeit anzustreben (siehe den nebenstehenden Leitartikel). Die Antragsteller befürchten den „Ausverkauf“ der anthroposophischen Medizin und greifen zur Durchsetzung ihres Anliegens zu einem ungewöhnlichen Machtmittel, das die Aktiengesellschaft für sie bereithält. **

Macht und Protest

Nehmen wir einmal an, die Antragsteller auf der Dornacher Generalversammlung machen sich tatsächlich Sorgen um den Fortbestand der Anthroposophischen Medizin. Jetzt geht es aber um die Mittel ihres Protestes. Die Weleda ist eine Aktiengesellschaft. Höchstes Entscheidungsorgan ist die Aktionärsversammlung, also das Votum der Kapitalinhaber. Einer der Kapitalinhaber (übrigens nicht: Kapitalgeber!) ist die Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft. Diese ist ein Verein, dessen höchstes Entscheidungsorgan wiederum die Generalversammlung oder in besonderen Fällen eben eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist. Hier entscheidet also eine Mehrheit von Menschen, die einmal in diese Gesellschaft eingetreten sind unter der einzigen Bedingung, dass sie „in einer Einrichtung, wie sie die Freie Hochschule für Geisteswissenschaft ist, etwas Berechtigtes“ sehen, die aber nicht zwangsläufig eine Beziehung zu dem fraglichen Unternehmen haben. Sachkompetenz ist hier also nicht gefragt. Das Votum dieser außerordentlichen Mitgliederversammlung würde je nach Ausgang aber die Vertreter der AAG bei ihrer Stimmabgabe im Verwaltungsrat binden.

Steiner hatte aus guten Gründen für die Leitung von Unternehmen gefordert, es sollten diejenigen Menschen zum Zuge kommen, die die bestmöglichen Fähigkeiten dazu mitbringen. Das sind nicht unbedingt die Erben des Inhabers; es sind nicht die Interessenvertreter der Kapitalgeber und auch nicht die der „Arbeiterklasse“. Aber noch weniger kann ein Unternehmen von einer Gruppe ideologisch begründeter Stimmungsmacher abhängig sein. Die nötigen Strukturen, um das Unternehmen Weleda bestmöglich in die Zukunft zu führen, müssen wohl noch entwickelt werden. Nur eines ist klar: Die Aktiengesellschaft ist die denkbar schlechteste Rechtsform dazu.

* Siehe dazu auch Jens Heisterkamp (Hg.): Kapital = Geist. Pioniere der Nachhaltigkeit. Info3-Verlag 2010, € 24.00

** Dieser Antrag, eingebracht von Andreas Worel, ist nicht zu verwechseln mit dem Antrag von u.a. Benediktus Hardorp und Götz Werner, der sich auf die rechtliche Beziehung von AAG und Weleda bezieht.

Der Beitrag ist in Info3 Juni 2011 erschienen.